EIN PRäGENDES FEATURE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL


Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Abkömmlinge – anspruchsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament

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